Informationen über Förderrunden 2012 im Biosphärengebiet und bei PLENUM Schwäbische Alb
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Nach vier Jahren erfolgreicher gemeinsamer Regionalentwicklung durch das Biosphärengebiet und das Landesförderprogramm
„PLENUM Schwäbische Alb“ beginnt bereits jetzt die Planung für das Jahr 2012. Insgesamt stehen für PLENUM- und Bio-sphärengebietsprojekte im kommenden Jahr 350 000 Euro zur Verfügung.
Davon kommen letztmalig 150 000 Euro aus dem Topf des Landes-förderprogramms PLENUM, das im März 2013 ausläuft. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb fördert 2012 innovative Projekte mit Zuschüssen in Höhe von 200 000 Euro. Die Projektmittel aus beiden Fördertöpfen werden voraussichtlich in einer Förderrunde vergeben. Die entsprechende Beiratssitzung für PLENUM- sowie Biosphärengebietsprojekte findet am Dienstag, den 22. Mai 2012 statt.
Vorab müssen eingehende Projektanträge vom PLENUM- beziehungsweise Biosphärengebiets-Team mit den Antragstellern besprochen, geprüft, aufbereitet und rechtzeitig versandt werden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Projektanträge für die erste Förderrunde spätestens bis zum 19. März 2012 bei der jeweiligen Geschäftsstelle eingereicht werden.
Je früher die Akteure mit den Projektmanagern ihre Überlegungen besprechen, desto besser. Förderanträge können natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden und Gemeindeverbände stellen.
Das PLENUM- beziehungsweise Biosphärengebiets-Team weist bereits jetzt darauf hin, dass zur Abrechnung von Projekten ein sogenannter Schlussverwendungsnachweis erforderlich ist, der die Projektkosten mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen belegt und Rechenschaft über die Verwendung des Zuschusses ablegt. Bereits bei der Antragstellung muss deshalb bedacht werden, dass die Vorlage des Schlussverwendungsnachweises bis spätestens 15. November 2012 erfolgen muss, um die Fristen für EU-Kontrollen einhalten zu können.
Für Biosphärengebiets-Projekte besteht die Möglichkeit, Projekte mehrjährig zu bewilligen. Hierfür muss ein Projekt in einem verbindlichen Finanzplan in einzelne Abschnitte unterteilbar und eindeutig ab-grenzbar sein. In diesem Fall würde ein Teil des Zuschusses bis zum 15. November 2012 abgerechnet und ausbezahlt werden, die Abwicklung und Auszahlung des zweiten Projektabschnitts würde aus Projektmitteln 2013 erfolgen. Hierfür läge die Abrechnungsfrist dann erst im November 2013. Die Geschäftsstellen beraten in dieser Frage gerne bei der detaillierten Planung.
Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten sind wie folgt:
Biosphärengebiet:
Dr. Rüdiger Jooß
Biodiversität, Natur- und Landschaftsschutz
07381 932938 10
Rüdiger.Jooss@rpt.bwl.de
Tobias Brammer
Netzwerk Informationszentren
07381 932938 12
Tobias.Brammer@rpt.bwl.de
Regine Leicht
Bildung für nachhaltige Entwicklung
07381 932938 11
Regine.Leicht@rpt.bwl.de
Achim Nagel
Tourismus, historisch-kulturelles Erbe
07381 932938 22
Achim.Nagel@rpt.bwl.de
Katrin Rochner
Besucherlenkung, Öffentlichkeitsarbeit
07381 932938 21
Katrin.Rochner@rpt.bwl.de
Thilo Weinberger
Förderrechtliche und abrechnungstechnische Fragen
07071/7575262
Thilo.Weinberger@rpt.bwl.de
PLENUM:
Brigitte Bader
Landwirtschaft, Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte, Schäferei, extensive Grünlandnutzung, Regenerative Energien (Biomasse)
07121 480 9348
Brigitte.Bader@kreis-reutlingen.de
Karin Blum
Förderrechtliche und abrechnungstechnische Fragen
07121 480 9343
Karin.Blum@kreis-reutlingen.de
Bonnie Klein
Forstwirtschaft, Vermarktung regionaler Forstprodukte, Jagd, Streuobst, Imkerei, Tourismus außerhalb Biosphärengebiet
07121 480 9341
Bonnie.Klein@kreis-reutlingen.de
Tanja Mader
Landwirtschaft, Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte, Bildung für nachhaltige Entwicklung außerhalb Biosphärengebiet, Weinbau
07121 480 9349
Tanja.Mader@kreis-reutlingen.de






