Erzeugerkriterien für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe
- Landwirtschaftliche Betriebe müssen einen Anteil von 10% Extensivfläche erbringen und dies anhand des sog. "Extensivflächenformblatts" nachweisen. Damit ist gewährleistet, dass die Erzeuger einen Beitrag zum Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen leisten.
- Gentechnisch verändertes Saatgut ist nicht erlaubt.
- Die Landwirte müssen einem unabhängigen Zertifizierungssystem angehören (QZ BW, QS oder auch Beauftragung einer externen Zertifizierungsstelle ohne Programmzugehörigkeit).
Erzeugerkriterien für Streuobst-Produkte
In einem gemeinsamen Projekt des Landkreises Reutlingen und des Regionalverbands Neckar-Alb wurden die Erzeugerkiterien für Produkte aus Streuobst erstellt. Dabei wurden sowohl Kriterien für Premiumprodukte aus ökologischem Anbau, als auch für regionale Qualitätsprodukte aufgestellt.
Die Kriterien stehen hier bereit:
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Erzeugerkriterien der IG Rotkern Neckar-Alb für „kerniges Holz“
Die IG Rotkern Neckar-Alb hat sich zum Ziel gesetzt, die Wertschätzung der rotkernigen Buche und anderer farbkerniger Hölzer bei der Bevölkerung und damit auch bei sämtlichen Gliedern der Produktionskette zu verbessern, indem unter anderem die Vorteile für Mensch, Landschaft und Umwelt in die Öffentlichkeit kommuniziert werden. Unter der Marke „kerniges Holz“ werden zertifizierte Hölzer und deren Produkte angeboten. Mitglieder der IG Rotkern aus den Bereichen Forst, ehrenamtlicher Naturschutz, Handwerks- und Industriebetriebe erarbeiteten „Erzeugerkriterien der IG Rotkern Neckar-Alb für kerniges Holz“. Diese zielen auf eine naturnähere Waldwirtschaft und mehr Naturschutz im Wald, auf regionale Produktketten mit kurzen Transportwegen sowie auf eine umweltfreundliche Bearbeitung und Verarbeitung des Holzes.
Die Kriterien stehen hier bereit:
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Erzeugerkriterien Alb-Dinkel
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Erzeugerkriterien Albkorn
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